BUND Rhein-Erft

Verschollene Fledermäuse – vom Aussterben bedrohte Arten im Buschbeller Wald neu entdeckt – Lebensraum vor der totalen Vernichtung

07. Januar 2020 | Artenschutz, Frechen, Fledermäuse, Lebensräume, Buschbeller Wald

• Fledermäuse im Buschbeller Wald in Frechen – Vorkommen neu untersucht • Neu entdeckte Arten schon wieder vom Aussterben bedroht • Unternehmen gab die Arten in Genehmigungsverfahren nicht an • nachfolgend wurden sie deshalb in Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt • BUND fordert sofortigen Stopp der Zerstörung des Lebensraums

Naturschützer des BUND haben im Buschbeller Wald eine eigene
Untersuchung der dortigen Fledermäuse durchgeführt. Diese fand
während der Aufzuchtzeit ihrer Jungen statt. Die Quarzwerke GmbH
Frechen will den alten Wald für den Sandabbau opfern. Dadurch wird
der Lebensraum der Fledermäuse vollständig vernichtet. Die vom
Unternehmen und den von ihm bezahlten Gutachtern bislang dazu
vorgelegten Untersuchungen der Fledermäuse erschienen den
Naturschützern grob mangelhaft und unglaubwürdig: Das
Vorkommen weiterer Arten war aufgrund der sehr hohen
ökologischen Wertigkeit des Altwaldes wahrscheinlich.
Das Zwischenergebnis der noch nicht vollständig abgeschlossenen,
externen wissenschaftlichen Artenanalyse der neu erhobenen Daten
bestätigt den Argwohn und akuten Handlungsbedarf:

Schon jetzt ergibt die Auswertung sogar Erstfunde von in Nordrhein-
Westfalen bislang nicht nachgewiesenen Arten. Es gibt auch

Wiedernachweise verschollener Fledermausarten (das sind über
lange Zeit nicht mehr nachweisbar gewesene Arten). Als Ursache
dafür war ihr Aussterben zu befürchten.
Unter den jetzt nachgewiesen Arten befindet sich beispielsweise die
Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe). Sie lebt in sehr alten
Laubwäldern. Im waldärmsten Kreis NRWs, dem Rhein-Erft-Kreis, ist
sie – wie andere Arten auch – auf den Buschbeller Wald als einen
letzten Rückzugsort angewiesen.
Alle gefunden Arten sind streng geschützt. Viele davon sind in
Nordrhein-Westfalen stark gefährdet. Einige sind vom Aussterben
bedroht. In Anträgen der Quarzwerke GmbH für die Genehmigung
der Abgrabung waren viele Arten nicht angegeben und folglich in
Genehmigungsverfahren der Behörden nicht berücksichtigt worden.
Sämtliche Fledermausarten unterliegen gesetzlich einem strengen
Schutz. Die Störung, Verletzung und Tötung der Tiere ist verboten.
Auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht gestört,
beschädigt oder vernichtet werden. Dieser Schutz gilt auch für die
Zeit, in der diese nicht besetzt sind.
Viele Arten wechseln ihre Quartiere häufig und benötigen deshalb

viele davon im Verbund. In jeder Baumhöhle, in jeder Baumritze und
hinter jeder abstehenden Rinde des Altwaldes kann sich ein Quartier
befinden.
Ausnahmen vom strengen Schutz dürfen von den zuständigen
Naturschutzbehörden nur unter genau definierten Umständen
genehmigt werden: Dies ist nur dann möglich, wenn sich
Populationen in einem günstigen Erhaltungszustand befinden und
trotz des geplanten Eingriffs in einem günstigen Erhaltungszustand
bleiben. Eine große Zahl der jetzt nachgewiesenen Fledermausarten
befindet sich in ungünstigem Erhaltungszustand. Die Erteilung
behördlicher Ausnahmegenehmigungen vom Schutzgebot scheidet
deshalb aus.
Die BUND Kreisgruppe Rhein-Erft hat daher am Freitag (3.1.2020)
den zuständigen Behörden die Neufunde der bislang nicht
berücksichtigten Arten mitgeteilt. Sie fordert die Behörden auf, die
Fortführung der Zerstörung des Lebensraums Buschbeller Wald
(durch „Vorfeldräumungen“, Baumfällungen, Befahren der
Waldböden, Vegetationsstörungen, etc.) dieser streng zu
schützenden Arten sofort zu untersagen.
Nur der Lebensraumschutz kann bei Fledermäusen den rechtlich
normierten Artenschutz sicherstellen.
„Einem uralten Laubwald gebührt – in der heutigen Zeit mehr denn je
– absoluter Schutz!“

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