Orchideen auf dem Friedhof Königsdorf-Nord

Orchideen auf dem Friedhof Königsdorf-Nord

Breitblättrige Stendelwurz Breitblättrige Stendelwurz Photo: Ralf Gütz

Die Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine) ist eine bundesweit „besonders geschützte“, heimische Orchideenart.

Einem aufmerksamen Bürger aus Frechen-Königsdorf sind Vorkommen dieser Orchidee in einer „Baumscheibe“ in der Holbeinstraße und in einem Grab des Friedhofs Königsdorf-Nord aufgefallen. Um die Orchidee zu schützen, wandte er sich an die Stadt Frechen. Hier wurde sein Anliegen zunächst nicht beachtet und nach Erinnerung dann abgewiesen: Die Friedhofsverwaltung könne sich nicht in die Grabpflege der Nutzungsberechtigten einmischen; von der Grünpflege der Stadt erhielt er nur eine weitere E-Mail-Adresse. Resigniert wandte er sich daraufhin an den Naturschutz.

Breitblättrige Stendelwurz auf einem Grab Breitblättrige Stendelwurz auf einem Grab

Auch E-Mails der Naturschützer wurden von der Grünpflege der Stadt Frechen ignoriert (keinerlei Rückmeldung); die Friedhofsverwaltung blieb bei ihrem Standpunkt: Friedhöfe dienten einem anderen Zweck als dem Naturschutz und die gärtnerische Gestaltung der Gräber obliege den Nutzungsrechtsinhabern; Vorgaben vor allem „Duldung von wilden Pflanzen“ könnten nicht gemacht werden. Ob die Naturschützer die Frechener Umweltschutztage kennen würden? Dort könne man ja eine Führung zu den Orchideen anbieten, wenn diese auch an anderen Stellen im Stadtgebiet vorkämen.

Baumscheibe Baumscheibe, wo die Orchidee entfernt wurde.

Die Naturschützer blieben bei der Sache: dem Friedhofs-Vorkommen der Orchidee. Sie schlugen vor, anders zu formulieren: „Erhalt einer besonders geschützten, heimischen Orchidee“ – Sprache macht Bewusstsein! Die Naturschützer regten zudem an, auf die Orchideenart aufmerksam zu machen, dergestalt, dass ein ausgehängter Kurzsteckbrief die Mindestanforderungen für den Schutz der Pflanze und ihr Aussehen vermittele, sodass sie erkannt und beachtet werden könne: Nutzungsberechtigte / Grabpfleger wären dadurch in der Lage, auf Grundlage von Informiertheit und nicht eventueller Unwissenheit zu entscheiden. Selbst dieser Vorschlag eines anerkannten, klageberechtigten Naturschutzverbandes wurde ignoriert.

Der Schutz der Orchidee gilt auf dem gesamten Gebiet der BRD, insofern auch in Baumscheiben und auf Friedhöfen. Der Schutz darf zudem nicht nur auf bestimmte Tage und einen ohnehin interessierten Personenkreis (“Frechener Umweltschutztage”) beschränkt werden. Ziel ihres „besonderen Schutzes“ ist es, dass die Orchideenart ungefährdet bleibt.

Schild: Grabpflege erforderlich! Schild: Grabpflege erforderlich!

Wie soll dies erreicht werden, wenn ihr gesetzlicher Schutz ganz offensichtlich nur auf dem Papier besteht und auch von den Kommunen komplett ignoriert – weder unterstützt noch umgesetzt – wird?

Das Stendelwurz-Vorkommen in der Baumscheibe ist inzwischen im Rahmen der städtischen „Pflege“ eliminiert worden (siehe Foto: der Pfeil des Verkehrsschildes zeigt auf die Stelle, wo die Orchidee stand). Das Grab ist mit einem Zettel versehen worden: “Grab ist ungepflegt! Grabpflege erforderlich!” (siehe Fotos). Auf unsere Anfrage bei der Friedhofsverwaltung, wer das Grab markiert habe, haben wir (bislang) keine Antwort erhalten.

Für uns ist diese Geschichte der Stendelwurz-Orchidee ein äußerst trauriges Beispiel für die tatsächliche „Schutzlosigkeit“ „besonders geschützter“ heimischer Arten und die Missachtung des gesetzlichen Schutzes durch die Kommunen. Zudem zeigt es, wie sich für das Gemeinwohl einsetzende Bürger demotiviert werden.