BUND Rhein-Erft

Pressemeldung Mopsfledermaus Buschbeller Wald

01. Februar 2020 | Artenschutz, Fledermäuse, Frechen, Buschbeller Wald

Die Mopsfledermaus – eine Nase für alte Wälder Die Fledermaus des Jahres 2020 und 2021 lebt im Buschbeller Wald

Pressemeldung des BUND Rhein-Erft zum Vorkommen der Mopsfledermaus, Fledermaus des Jahres 2020/2021, im Buschbeller Wald.
 

Die Mopsfledermaus – eine Nase für alte Wälder
Die Fledermaus des Jahres 2020 und 2021 lebt im Buschbeller Wald

Im Januar 2020 wurde die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) – sozusagen im (Winter-)Schlaf – von BatLife Europe zur Fledermaus des Jahres 2020 und 2021 gewählt. Die Mopsfledermaus ist europaweit gefährdet. Dies liegt zum einen dran, dass es ihren Lebensraum, nämlich sehr alte Wälder, kaum noch gibt. Die Art kann daher nur noch in wenigen Reliktgebieten überleben. Zum anderen werden die Insekten, von denen sich die Fledermaus ernährt, durch den Einsatz von Pestiziden, Habitatverlusten etc. immer weiter reduziert. Auch reichern sich die Giftstoffe, die die Fledermaus über ihre Beutetiere aufnimmt, in ihrem Körper an und schädigen sie – dies kann bis zu ihrem Tod führen.

In Nordrhein-Westfalen ist die Mopsfledermaus in der höchsten Gefährdungsstufe „vom Aussterben bedroht“ gelistet. Im Buschbeller Wald gibt es sie noch. Ihre Rufe sind artspezifisch und unverwechselbar. Die ortstreue Mopsfledermaus braucht – wie viele andere Fledermausarten auch – viel Alt- und Totholz, um geeignete Quartiere für sich und ihren Nachwuchs zu finden.

Genau dies bietet der Buschbeller Wald als einer der letzten Altwälder im Rhein-Erft-Kreis. Dennoch wollen ihn die Quarzwerke für den Sandabbau weiter vernichten. Der Rahmenbetriebsplan ist befristet bis 2061. Bis dahin wird der Wald komplett abgegraben.

Die Landesbehörden (LÖBF und Geologisches Landesamt) hatten in ihren Stellungnahmen von 2000 – zur damals von der Quarzwerke GmbH geplanten Erweiterung des Tagebaus – den Eingriff als „nicht umweltverträglich“ und den Verlust der „besonders schützenswerten“ Böden und des Altwaldes als „nicht kompensierbar“ beurteilt. „Eine Sicherung der wertvollen naturnahen Laubwaldbestände durch NSG (=Naturschutzgebiet)-Ausweisung ist dringend anzustreben“, heißt es noch heute in @LINFOS (LANUV NRW). Der Buschbeller Wald ist eingestuft als Biotopverbundgebiet von „herausragender Bedeutung“.

Die Mopsfledermaus ist eine von 14 Säugetierarten, „für die Deutschland aus globaler Perspektive eine besondere Verantwortlichkeit zugemessen wird […] Bei diesen Arten sind besondere Anstrengungen erforderlich, um den Weltbestand zu sichern. Ihr Schutz hat einen hohen Stellenwert“, macht das Bundesamt für Naturschutz deutlich.

Ohne die Missachtung des geltenden Rechts gäbe es den naturzerstörenden und gemeinwohlschädlichen Tagebau vor Ort heute nicht mehr und eine viel größere Fläche des unersetzbaren Waldes wäre noch existent.

Angesichts der Klimakrise, des Arten- und Lebensraumschwunds müssen alte Wälder wie der Buschbeller Wald streng geschützt und erhalten werden. Schließlich sind es die letzten.

Kontakt / Ansprechpartnerin:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Erft
Tanja Keßels
tanja.kessels(at)bund.net

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