Hürth: Stellungnahme Umwidmung ehemaliges HGK Gelände Hürth-Hermühlheim

13. September 2025 | Hürth

Kartenansicht Umwidmung, Verlust an geplanter Grünfläche

BUND lehnt Änderung des Flächennutzungsplans für den Bebauungsplan des HGK Gelände Hürth-Hermühlheim ab:

Verlust von Grünfläche ohne adäquaten Ausgleich und Gefährdung von geschützten Tierarten.

Die Umwidmung führt zu einem Verlust von rund 0,8 Hektar Grünflächen.
Grünverbindungen entlang der Bahnlinie zum Hürther Berg werden unmöglich, wodurch die Insellage der Ausgleichsfläche an der B265n verstärkt wird.
Die als Ersatz geplante neue Grünfläche stellt keinen vollwertigen Ausgleich dar.
Sie ist deutlich kleiner, stärker fragmentiert und durch angrenzende Verkehrsinfrastruktur beeinträchtigt, wodurch sie ihre ökologische Funktion nicht erfüllen kann.

Zudem bedroht das Vorhaben akut Populationen geschützter Tierarten, darunter die Zauneidechse, Schwarzkehlchen, Bluthänfling und Nachtkerzenschwärmer, die auf dem Brachgelände vorhanden sind.

BUND Hürth fordert die Beibehaltung des bestehenden Flächennutzungsplans für den südlichen Teil des HGK-Geländes und dessen Sicherung als Kompensationsfläche.

Die ganze Stellungnahme: Stellungnahme Stadt Hürth, Bebauungsplan 010 „Ehemaliger Rangierbahnhof Hermülheim“ im Stadtteil Hermülheim und 14. Änderung des FNP, ERF-536/19

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