Eine Initiative von Hürther Bürgern, unterstützt vom Arbeitskreis “Gärten ohne Schotter” der Agenda Hürth, wird diese Jahr einen Bürgerantrag stellen, indem die Stadt Hürth aufgefordert wird gegen verbotene Schottergärten und andere Versiegelungen vorzugehen.
Der BUND Hürth unterstützt den Bürgerantrag ebenfalls.
Grundlage ist die seit 1. Januar 2024 gültigen verschärften Vorschriften des § 8 Landesbauordnung NRW. Viele Kommunen, wie zum Beispiel die Stadt Herford, setzen diese bereits um.
Der Bürgerantrag wird von einer Unterschriftensammlung begleitet.
Wer unterschreiben möchte und mitsammeln möchte kann sich unter: info@hürth-blüht.de melden.
Gleichzeitig bietet die Agenda Hilfe und Beratung beim Rückbau bestehender Schottergärten an.
Die Nachteile von Schottergärten sind inzwischen allgemein bekannt, z. B:
● Sie bieten keinen Lebensraum für Pflanzen und Tiere / Insekten.
● Sie tragen dazu bei, dass sich Wohngebiete im Sommer stark aufheizen.
● Sie stellen eine Gefahr bei Starkregenereignissen dar: Der Wasserabfluss ist problematisch, da Niederschläge in Schottergärten nur schlecht versickern und somit mehr Regenwasser in die Kanalisation fließt. In der Folge kommt es bei Starkregen zu Überschwemmungen, vollgelaufenen Kellern sowie überlasteten Kanäle.
Bürgerantrag: Vorgehen der Stadt Hürth gegen verbotene Schottergärten im Stadtgebiet